B1324/04•Verfassungsgerichtshof B1324/04
B1324/04Tribunal Constitucional28 de set. de 2005
Asylrecht, Auslegung eines Bescheides, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenrecht, Übergangsbestimmung, Verwaltungsverfahren, Wirkung aufschiebende
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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