B560/05•Verfassungsgerichtshof B560/05
B560/05Tribunal Constitucional30 de nov. de 2005
Behördenzuständigkeit, Bescheid Trennbarkeit, Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Unabhängiger Verwaltungssenat, Vergabewesen, VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben insoweit mit diesem Bescheid der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft PORR Technobau Umwelt Aktiengesellschaft und der Alpine Mayreder Bau GmbH wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde.
Das Land Kärnten ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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