B1158/03•Verfassungsgerichtshof B1158/03
B1158/03Tribunal Constitucional30 de nov. de 2005
Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Auskunftspflicht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird in den angefochtenen Spruchpunkten 1.a) und 1.c) aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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