B1584/04•Verfassungsgerichtshof B1584/04
B1584/04Tribunal Constitucional5 de dez. de 2005
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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