B730/04•Verfassungsgerichtshof B730/04
B730/04Tribunal Constitucional5 de dez. de 2005
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.142 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.
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