B1590/03•Verfassungsgerichtshof B1590/03
B1590/03Tribunal Constitucional15 de dez. de 2005
Bescheid Trennbarkeit, Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizei, Sicherheitspolizei, Homosexualität
I. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheids im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.308,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
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