B160/06•Verfassungsgerichtshof B160/06
B160/06Tribunal Constitucional6 de jun. de 2006
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Strafprozeßrecht, Anklageprinzip, Strafe, Strafbemessung, Ermessen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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