B119/06•Verfassungsgerichtshof B119/06
B119/06Tribunal Constitucional7 de jun. de 2006
Patentrecht, Anwendbarkeit Vorbehalt, Behördenzuständigkeit, Staatsverträge
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der beteiligten Partei die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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