B3378/05•Verfassungsgerichtshof B3378/05
B3378/05Tribunal Constitucional19 de jun. de 2006
Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Analogie, Behördenzuständigkeit
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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