B667/05•Verfassungsgerichtshof B667/05
B667/05Tribunal Constitucional21 de jun. de 2006
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung und gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2484,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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