B585/05•Verfassungsgerichtshof B585/05
B585/05Tribunal Constitucional21 de jun. de 2006
VfGH / Anlaßfall
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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