B229/05 ua•Verfassungsgerichtshof B229/05 ua
B229/05 uaTribunal Constitucional22 de jun. de 2006
Jagdrecht, Jagdabgaben, Nationalpark, Bundesforste, Naturschutz, Landschaftsschutz, Entschädigung
Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Beschwerdevertreters die mit € 3.780,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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