B751/06•Verfassungsgerichtshof B751/06
B751/06Tribunal Constitucional25 de set. de 2006
Handelskammern, Wirtschaftskammern, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Bescheidbegründung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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