B334/06•Verfassungsgerichtshof B334/06
B334/06Tribunal Constitucional26 de set. de 2006
Sozialversicherung, Ärzte
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde, soweit sie die Aufhebung des angefochtenen Bescheides begehrt, wird abgewiesen.
Das Feststellungsbegehren wird zurückgewiesen.
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