G135/05•Verfassungsgerichtshof G135/05
G135/05Tribunal Constitucional28 de set. de 2006
Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Gewerberecht, Rauchfangkehrergewerbe, Feuerpolizei, Verweisung, Erwerbsausübungsfreiheit, VfGH / Individualantrag
Im burgenländischen Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Das Land Burgenland hat dem Antragsteller zuhanden seines Vertreters die mit 2.340 € bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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