B8/06•Verfassungsgerichtshof B8/06
B8/06Tribunal Constitucional4 de out. de 2006
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- und forstwirtschaftliches, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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