B329/06•Verfassungsgerichtshof B329/06
B329/06Tribunal Constitucional13 de out. de 2006
Staatsbürgerschaftsrecht, Bescheidbegründung, Ermessen, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.880,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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