B1084/06•Verfassungsgerichtshof B1084/06
B1084/06Tribunal Constitucional27 de nov. de 2006
Verwaltungsverfahren, Eingaben, Formgebrechen, Vergabewesen, Auslegung eines Antrages
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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