B1176/05•Verfassungsgerichtshof B1176/05
B1176/05Tribunal Constitucional30 de nov. de 2006
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 2.340 € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.