B98/05 ua•Verfassungsgerichtshof B98/05 ua
B98/05 uaTribunal Constitucional5 de dez. de 2006
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.340,-bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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