B830/06•Verfassungsgerichtshof B830/06
B830/06Tribunal Constitucional27 de fev. de 2007
Gewerberecht, Gefahrenabwehr, Gewerbepolizei, Bescheidbegründung, Gewässerverunreinigung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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