B729/06•Verfassungsgerichtshof B729/06
B729/06Tribunal Constitucional14 de mar. de 2007
Jagdrecht, Wildschaden, Kompetenz Bund - Länder Jagdwesen, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Adhäsionskompetenz, Zivilrecht, Schadenersatz, Ausnahmeregelung - Regel, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Sachverständige, Verhandlung mündliche, Bescheidverkündung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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