B1954/06•Verfassungsgerichtshof B1954/06
B1954/06Tribunal Constitucional16 de mar. de 2007
Versammlungsrecht, Nationalsozialismus, Wiederbetätigung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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