B251/07 ua•Verfassungsgerichtshof B251/07 ua
B251/07 uaTribunal Constitucional11 de jun. de 2007
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 5.040,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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