B1657/06•Verfassungsgerichtshof B1657/06
B1657/06Tribunal Constitucional20 de jun. de 2007
VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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