B1082/06•Verfassungsgerichtshof B1082/06
B1082/06Tribunal Constitucional21 de jun. de 2007
Fernmelderecht, Auskunftspflicht, Anklageprinzip, Unschuldsvermutung, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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