B3664/05•Verfassungsgerichtshof B3664/05
B3664/05Tribunal Constitucional21 de jun. de 2007
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baubewilligung, Nachbarrechte
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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