B698/05•Verfassungsgerichtshof B698/05
B698/05Tribunal Constitucional21 de jun. de 2007
Baurecht, Baubewilligung, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Rechte subjektive öffentliche, Verwaltungsverfahren, Bescheid Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 1.980,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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