B2006/06•Verfassungsgerichtshof B2006/06
B2006/06Tribunal Constitucional24 de set. de 2007
VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe
Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in Höhe von € 72,58 zugesprochen.
Soweit sich der Antrag auf den Ersatz von Barauslagen, die nach Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof entstanden sind, bezieht, wird er zurückgewiesen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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