B836/07•Verfassungsgerichtshof B836/07
B836/07Tribunal Constitucional26 de set. de 2007
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Behördenzuständigkeit, Festnehmung, richterlicher Befehl
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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