B1842/06•Verfassungsgerichtshof B1842/06
B1842/06Tribunal Constitucional27 de set. de 2007
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wählerevidenz, Strafrecht, VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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