B2007/06•Verfassungsgerichtshof B2007/06
B2007/06Tribunal Constitucional28 de set. de 2007
Hochschulen, Organisation, Behördenzuständigkeit, Satzung, Selbstverwaltung, Aufsichtsrecht, Verordnungsbegriff, Rechtsquellensystem, Stufenbau der Rechtsordnung, Rechtsschutz, VfGH / Legitimation, VfGH / Zuständigkeit
Die beschwerdeführende Universität ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, der beschwerdeführenden Universität zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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