B1265/07•Verfassungsgerichtshof B1265/07
B1265/07Tribunal Constitucional3 de out. de 2007
VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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