B1414/06 ua•Verfassungsgerichtshof B1414/06 ua
B1414/06 uaTribunal Constitucional9 de out. de 2007
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Die Medizinische Universität Innsbruck ist schuldig, den zu B1414/06 und B1521/06 beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die jeweils mit € 2.340,- sowie der zu B1519/06 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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