B1462/06•Verfassungsgerichtshof B1462/06
B1462/06Tribunal Constitucional13 de out. de 2007
Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht, EU-Recht, Recht auf Freizügigkeit, Auslegung verfassungskonforme, Privat- und Familienleben, Inländerdiskriminierung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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