B261/07 ua•Verfassungsgerichtshof B261/07 ua
B261/07 uaTribunal Constitucional4 de dez. de 2007
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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