B639/07•Verfassungsgerichtshof B639/07
B639/07Tribunal Constitucional6 de dez. de 2007
Dienstrecht, Bezüge, Nebengebühren, civil rights
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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