B299/07•Verfassungsgerichtshof B299/07
B299/07Tribunal Constitucional28 de fev. de 2008
Grundverkehrsrecht, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Kosten werden der beteiligten Partei nicht zugesprochen.
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