B187/06•Verfassungsgerichtshof B187/06
B187/06Tribunal Constitucional29 de fev. de 2008
Grundverkehrsrecht, Behördenzusammensetzung, Behördenzuständigkeit
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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