B1840/07•Verfassungsgerichtshof B1840/07
B1840/07Tribunal Constitucional5 de mar. de 2008
VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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