B225/07•Verfassungsgerichtshof B225/07
B225/07Tribunal Constitucional6 de mar. de 2008
Hochschulen Organisation, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Oberste Organe der Vollziehung, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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