B100/07•Verfassungsgerichtshof B100/07
B100/07Tribunal Constitucional12 de jun. de 2008
Post- und Telegraphenverwaltung, Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Behördenzuständigkeit, Versetzung, Verwendungsänderung, Verweisung dynamische, Ausgliederung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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