B494/07•Verfassungsgerichtshof B494/07
B494/07Tribunal Constitucional16 de jun. de 2008
Datenschutz, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Homosexualität, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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