B1691/07•Verfassungsgerichtshof B1691/07
B1691/07Tribunal Constitucional18 de jun. de 2008
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den zu B1691/07 und zu B1712/07 beschwerdeführenden Gesellschaften die mit jeweils € 2.340,- und der zu B1713/07 beschwerdeführenden Stadt die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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