B225/08•Verfassungsgerichtshof B225/08
B225/08Tribunal Constitucional25 de jun. de 2008
Fremdenrecht, Fremdenpolizei
I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
III. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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