B1098/07•Verfassungsgerichtshof B1098/07
B1098/07Tribunal Constitucional25 de jun. de 2008
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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