B375/07•Verfassungsgerichtshof B375/07
B375/07Tribunal Constitucional27 de jun. de 2008
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.829,04 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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