B215/07 ua•Verfassungsgerichtshof B215/07 ua
B215/07 uaTribunal Constitucional27 de jun. de 2008
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrers Rechtsvertreters die mit insgesamt € 4.776,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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