B1158/08•Verfassungsgerichtshof B1158/08
B1158/08Tribunal Constitucional22 de set. de 2008
Bescheidbegründung, Dienstrecht, Gleichbehandlung, Lehrer, VfGH / Kosten
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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