B2004/07•Verfassungsgerichtshof B2004/07
B2004/07Tribunal Constitucional22 de set. de 2008
Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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